Freitag, 24. April 2015

Wer zahlt die Kosten einer Rettungsaktion bei verschwundenen Heimbewohnern?

Urteil: Verschwundene Heimbewohnerin - Hat der Heimbetreiber die Einsatzkosten zu tragen?

Immer wieder liest man in den Medien Berichte über die Suche nach aus Alten- und Pflegeheimen verschwundenen, orientierungslosen Personen. Das VG Gießen hat sich in seinem Urteil mit der Frage befasst, ob der Heimbetreiber mit den Feuerwehrkosten belastet werden kann.
Mit der Frage, ob der Heimbetreiber für die Kosten der zur Hilfe bei der Suche nach einer derartigen Person herangezogenen (Freiwilligen) Feuerwehr belastet werden kann, hatte sich jüngst das Verwaltungsgericht Gießen in einem jetzt veröffentlichten Urteil (4 K 409/14.GI) zu beschäftigen.

Der Sachverhalt

In einem Senioren-Pflegeheim war im Januar 2012 nachts, es herrschten außen Minustemperaturen, bemerkt worden, dass eine damals 90 Jahre alte, demenzkranke, orientierungslose und verwirrte Heimbewohnerin sich nicht in ihrem Zimmer befand. Nach zunächst erfolgloser Suche durch das Heimpersonal, auch außerhalb der Einrichtung, informierte dieses um 04:34 Uhr die Polizei darüber, dass die Bewohnerin aus dem Pflegeheim abgängig sei und teilte mit, dass sie bereits mehrere Kilometer zurückgelegt haben könnte, da sie sehr gut zu Fuß sei.
Bekleidet sei sie wahrscheinlich nur mit einem Nachthemd und einem Bettjäckchen. Die Polizei ging davon aus, dass sich die Seniorin in einer hilflosen Lage befand und leitete umfangreiche Suchmaßnahmen ein. Um 06:45 Uhr forderte die Polizei die Feuerwehr zur Unterstützung bei der Personensuche an.
Auch die Feuerwehr ging von der Gefahr einer erheblichen Unterkühlung oder gar eines Erfrierungstodes aus und ließ die Freiwilligen Feuerwehren mehrerer Ortsteile der Gemeinde, in der sich das Heim befand, mit mehreren Fahrzeugen und 39 Personen ausrücken. Die aufwendige Suche war erfolgreich: Gegen 10 Uhr konnte die Frau stark unterkühlt in einem Kellerschacht liegend aufgefunden werden. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde (als Träger der Freiwilligen Feuerwehr) berechnete dem Land Hessen (als Träger der Polizei) für den Einsatz ca. 2.800.- Euro. Das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung in Wiesbaden - eine Behörde der Polizeiverwaltung - erließ sodann gegenüber dem Heimbetreiber einen Kostenbescheid in Höhe von 2.806,49 Euro.
Der Heimbetreiber (Kläger) erhob gegen diesen Bescheid im Februar 2014 Klage zum Verwaltungsgericht Gießen. Seine Auffassung: Er könne nicht als Kostenschuldner für den Polizei- und Feuerwehreinsatz herangezogen werden.

Das Urteil des Verwaltungsgericht Gießen (4 K 409/14.GI)

Mit seinem Urteil hat das Verwaltungsgericht Gießen den Kostenbescheid des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung aufgehoben und dem Land Hessen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Bescheid sei rechtswidrig.
In der umfangreichen Begründung des Gerichts heißt es, die Feuerwehr habe keine Auslagenerstattung fordern können. Daher sei das Land Hessen nicht berechtigt gewesen, diese Kosten vom Heimträger im Wege des Kostenbescheides zu erheben. Denn der Einsatz der Feuerwehr habe in vollem Umfang der Rettung der Seniorin aus akuter Lebensgefahr gedient. Dies führt das Gericht anhand der Details des Einsatzes im Einzelnen aus. Für eine derartige Situation verbiete § 61 Absatz 6 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) die Erhebung von Gebühren und Auslagen.
Rechtsgrundlagen:
Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG
Gericht:
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 04.02.2015 - 4 K 409/14.GI

Freitag, 17. April 2015

Gicht oder Alzheimer

Na das ist doch mal eine Wahl: Wie Wissenschaftler vom Massachusetts General Hospital berichten, erkranken Gichtpatienten seltener an Alzheimer:

Boston (USA) -  Gicht ist eine Stoffwechselerkrankung, die durch einen erhöhten Harnsäurespiegel im Blut gekennzeichnet ist. Ablagerungen von Harnsäuresalzen verursachen Gelenksentzündungen und schädigen Herz und Nieren. In löslicher Form ist Harnsäure aber auch ein hocheffektives Antioxidans, das Zellen vor Schäden schützt. Das könnte die Ergebnisse einer amerikanischen Studie erklären, nach der Gichtpatienten ein geringeres Risiko haben, an Alzheimer zu erkranken. Es wäre daher möglich, durch eine Behandlung mit Wirkstoffen, die Harnsäure freisetzen, das Fortschreiten der neurodegenerativen Erkrankung aufzuhalten, schreiben die Forscher im Fachblatt „Annals of the Rheumatic Diseases”.
„Indem die Harnsäure vor oxidativem Stress schützt, könnte sie die für Alzheimer und Parkinson typische Degeneration von Hirnzellen verhindern“, erklären Hyon Choi vom Massachusetts General Hospital in Boston und Kollegen. Frühere Langzeitstudien hatten bereits gezeigt, dass ein erhöhter Harnsäureblutspiegel mit einem geringeren generellen Demenzrisiko und besseren kognitiven Hirnleistungen im Alter verbunden ist. Für ihre aktuelle Untersuchung nutzten die Forscher eine britische Datenbank mit medizinischen Informationen von Menschen, die repräsentativ für die Gesamtbevölkerung waren. Die daraus ausgewählten Probanden waren im Durchschnitt 65 Jahre alt und zeigten zu Beginn der Studie keine Anzeichen von Gicht oder einer Demenz.
Im Lauf von durchschnittlich fünf Jahren erkrankten 309 von etwa 60.000 Menschen an Gicht. Als Vergleich zu diesen dienten 1942 nicht erkrankte Personen mit gleichem Alter, Geschlecht und Body-Mass-Index (BMI). Für die statistische Auswertung wurden Einflussfaktoren wie Tabak- und Alkoholkonsum, Lebensstandard, Herzkrankheiten und Medikamenteneinnahme berücksichtigt. Als zusätzliche Kontrolle dienten Patienten, die im Untersuchungszeitraum, an einer Arthrose erkrankten. Es stellte sich heraus, dass die Gichtpatienten – nicht aber die Arthrosepatienten – ein um 24 Prozent geringeres Risiko für Alzheimer hatten.
Es ist naheliegend, aber noch nicht bewiesen, dass der Schutzeffekt der Gicht auf den erhöhten Harnsäurespiegel und dessen Wirkung als Antioxidans zurückzuführen ist. Dafür sprechen auch Ergebnisse von Tierversuchen, in denen durch Harnsäure das Absterben von Nervenzellen bei Parkinson und Multipler Sklerose verhindert werden konnte. Die Forscher halten es für denkbar, dass eine Behandlung mit natürlichen Stoffwechselprodukten wie Inosin und Hypoxanthin, aus denen im Körper Harnsäure entsteht, den Verlauf der Alzheimer-Demenz aufhalten könnte.

Ich wüsste ja nicht, wofür ich mich entscheiden würde...


Freitag, 10. April 2015

Laumann will Pflege-TÜV reformieren

Na, das wäre doch mal eine sinnvolle Korrektur:

Kurzberichte statt Schulnoten: Der Pflegebevollmächtigte Laumann will das Bewertungssystem von Pflegeeinrichtungen ändern. Der Pflege-TÜV sei nicht aussagekräftig.

Pflege TÜV

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), will die Durchschnittsnoten für Pflegeeinrichtungen abschaffen. Mit einer deutschlandweiten Durchschnittsnote von 1,3 seien sie nicht aussagekräftig, sagte Laumann. Deswegen will er den sogenannten Pflege-TÜV bis Ende 2017 reformieren und das Notensystem zum 1. Januar 2016 aussetzen.   
An die Stelle der Noten sollen den Plänen zufolge zunächst Kurzberichte über Heime und ambulante Pflegedienste treten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen die Qualität von Pflegeeinrichtungen so besser einschätzen und vergleichen können.  
In einem zweiten Schritt soll dann anhand von messbaren Kriterien die Qualität von Pflege und Betreuung für Verbraucher vergleichbar gemacht werden. Die Kriterien sollen Lauer zufolge wissenschaftlich fundiert und nicht interessengeleitet erstellt werden. In dem zuständigen Gremium sollen künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein.    
Von der Reform verspricht sich Laumann "mehr Partizipation und Transparenz". Die gesetzliche Regelung will er in das Pflegestärkungsgesetz II aufnehmen.
Vorschlag stößt auf Zustimmung
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) begrüßte den Vorschlag. "Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen verlässliche Informationen, um eine gute und für sie passende Pflegeeinrichtung zu finden", sagte Gröhe. Der bisherige Pflege-TÜV leiste das nicht und sorge eher für Verunsicherung.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, sagte zu, die Vorschläge genau zu prüfen. Zudem sei zu klären, wie Pflegequalität besser an der wirklichen Ergebnisqualität ausgerichtet werden könne. Auch die Pflege-Expertin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg, unterstützt den Vorschlag, verlangte aber eine sofortige Abschaffung der Pflegenoten.
gefunden in ZEIT-Online:

Freitag, 3. April 2015

entbürokratisiert

Erinnert sich noch jemand an diese Denglisch-Sprachpanscher:  For You. Vor Ort. ? Jetzt können sich die Sprachwächter gleich noch eine Website vornehmen: ein-step.de ist online.

Ja, ich weiß, Ein-STEP steht eigentlich für EINführung des STrukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation - dennoch klingt es seltsam.

Nun ja, sei es wie es sei. Bei Eingabe von www.ein-step.de passiert Stand heute (30.03.2015) erstmal gar nichts, weil die Browser standardmäßig "http://" davor setzen, und die o.g. Website richtigerweise via https://verschlüsselt übertragen wird. Leider hat es die Agentur nicht geschafft, die Anfragen auf https umzuleiten. Wie man es richtig macht, können sie ja mal bei Standard Systeme nachfragen; bei uns geht das von Anfang an. :-)

Schaut mal rein unter:



hier findet ihr folgendes:



Und wer sich für eine entbürokratisierte Form einer Website interessiert, darf gern auch bei Frau Beikirch vorbeisurfen: http://www.beikirch-hcm.de.

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UPDATE 06.04.2015: Inzwischen scheint auch die Weiterleitung von http zu https zu funktionieren.

Farbe ist das neue Schwarz

Das gute alte Batch - sie funktioniert und tut, aber leider ist sie so schwarz und unschön. Dabei gibt es von (nahezu) Anfang an die Möglich...