Freitag, 31. Oktober 2014

Spannende Geschichte über Erpressung

Am 23. und 24. Oktober war unser Support teilweise telefonisch nicht erreichbar. Der Grund: unser Telefonanbieter wurde erpresst und attackiert.

Lest hier die spannende und unglaubliche Geschichte:

Am 23.10.2014 und 24.10.2014 führten Unbekannte DDoS-Attacken auf unsere Infrastruktur durch. Sie forderten Lösegeld. Mit hoher krimineller Energie und erheblichem technischen Aufwand schafften sie es, unsere Webseiten und die Telefonie so zu stören, dass unsere Kunden und wir selbst zeitweise nicht erreichbar waren. An dieser Stelle zeichnen wir die Geschehnisse nach und möchten anderen Betroffenen Tipps und Informationen an die Hand geben.

Hier der Link zur ganzen und sehr lesenswerten Story: Die DDOS-Story

Freitag, 24. Oktober 2014

In meinem nächsten Leben ...


In meinem nächsten Leben, mache ich genau sowas:




Das japanische Unternehmen Kagome hat eine Technologie entwickelt um in wenigen Sekunden aus Obst und Gemüse Saft zu machen. Äpfel, Tomaten und Co werden dabei unter Wasser mit einer Schock-Welle behandelt um die Strukturen im Inneren zu verändern und flüssig zu machen. Die Hülle vom behandelten Obst oder Gemüse bleibt dabei nahezu unbeschädigt, während das Innere verflüssigt wurde. In einem Videoclip wird die von dem japanischen Professor Dr. Shigeru Ito (University of Kuamoto) entdeckte Technologie veranschaulicht.

Freitag, 17. Oktober 2014

Pflegeversicherung - Pflegereform weckt Hoffnungen

Letzte Woche gab es hier Kritik zu lesen, diese Woche Lob. Die Pflegereform weckt zumindest beim MDK NRW Hoffnungen:

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Bisher wird der Pflegebedarf in Minuten festgehalten. Das neue Begutachtungssystem soll damit Schluss machen. Der Medizinische Dienst der Kassen hofft vor allem auf mehr Sachlichkeit in der Diskussion.
Wenn das geplante neue Begutachtungsverfahren in der Pflegeversicherung etabliert ist, wird es weniger Streit über die Einstufungen geben, erwarten die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Nordrhein-Westfalen: "Wir erhoffen uns sachlichere Diskussionen als die Minuten-Feilscherei, die wir zurzeit haben", sagte Dr. Martin Rieger, Ärztlicher Direktor des MDK Westfalen-Lippe, vor Journalisten in Düsseldorf. Rieger setzt auch auf eine bessere Verwendung der Ressourcen. "Das Geld ist schon im System, aber es wird sinnvoller, einfacher und nachvollziehbarer verteilt."
Der MDK Westfalen-Lippe und der MDK Nordrhein haben sich mit jeweils fünf Gutachtern an der Praktikabilitätsstudie zum neuen Begutachtungs-Assessment beteiligt. Dabei werden die Pflegebedürftigen zunächst nach dem bisherigen Standardverfahren begutachtet und dann nach dem neuen. 

Studienergebnisse ab Anfang 2015
Die Ergebnisse der bundesweiten Studie sollen Anfang kommenden Jahres vorliegen, ebenso wie die der zweiten Studie zur Messung des Versorgungsaufwandes in den stationären Pflegeeinrichtungen. Auch daran sind die beiden Dienste beteiligt.
Das neue Begutachtungsverfahren soll frühestens 2017 greifen. Es basiert nicht mehr auf der Erfassung des Aufwands für konkrete Pflegetätigkeiten in Minuten, sondern auf der Bewertung der noch vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen nach einem Punktesystem. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt.
"Es geht nicht um eine komplett neue Begutachtung, sondern das Messinstrument wird ausgebaut", betonte Rieger. Er hofft, dass das neue System auf eine größere Akzeptanz stoßen wird als das bisherige.
Zumindest bei den Gutachtern und den Versicherten, die an der Studie teilgenommen haben, ist das der Fall, berichtete Ute Schrage, Teamleiterin Pflege beim MDK Westfalen-Lippe.
"Sie haben gesehen, dass die Perspektive weiter ist als bisher", sagte sie. Künftig werden in der Begutachtung neben den körperlichen auch die psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen in den Blick genommen. 

Assessment wird umfassender 
"Das neue Begutachtungs-Assessment ermöglicht eine fundierte Einordnung von körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigten Personen", erläuterte Dr. Barbara Gansweid, Leiterin der Sozialmedizinischen Expertengruppe Pflege in der MDK-Gemeinschaft.
Heute bestehe das Problem, dass der Betreuungs- und Anleitungsaufwand der betreuenden Personen nicht abgebildet wird. Der Grund: Er fällt nicht in das Raster der "definierten Verrichtungen", für die der Minuten-Aufwand gemessen wird. Die Begutachtung stützt sich künftig auf fünf Module. Dazu gehören die bisher entscheidenden Bereiche Mobilität und Alltagsverrichtungen, beispielsweise Körperpflege oder Ernährung.
Sie fließen zu 50 Prozent in die Ermittlung der Punkte ein, die über den Pflegegrad entscheiden. Die Spanne reicht von 15 bis 100 Punkten, wobei 100 Punkte der vollkommenen Unselbstständigkeit und damit dem künftigen Pflegegrad fünf entsprechen. 
Die weiteren Bewertungsbereiche sind Kognitiver Status und Verhaltensprobleme, Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Die Gutachter müssen in den Bereichen unterschiedliche Kriterien bewerten. "Sie sagten, dass der Ermessensspielraum früher größer war", berichtete Gansweid.
Wenn das neue Verfahren weniger Platz für subjektive Auslegungen lässt, verringert dies das Konfliktpotenzial.

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Ich bin mir allerdings bei dem Fazit dieses Artikels nicht ganz so sicher. Grundlage der neuen Begutachtung ist ja die Anerkennung des pflegerischen Sachverstandes der Fachkraft - und das war in der Vergangenheit nicht unbedingt eine Kernkompetenz des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

Vielen Dank an Jens für den Link zum Artikel

Freitag, 10. Oktober 2014

Pflegeversicherung - Pflegereform der Großen Koalition in der Kritik


Pflegeversicherung: Mit zwei Pflegestärkungsgesetzen will die Bundesregierung die Situation für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen verbessern. Doch im Bundestag gehen Gesundheitsexperten mit der Reform hart ins Gericht. Weder die Finanzierung sei gesichert noch eine wesentliche Verbesserung für die Betroffenen gewährleistet.

Bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag übten Pflegeexperten scharfe Kritik an der geplanten Pflegereform der Bundesregierung. Zwar sei diese im Grundsatz richtig und unverzichtbar, so der Tenor der Fachleute bei der Anhörung am 24. September. Zugleich seien aber viele Fragen ungeklärt. So werde die vorgesehene Anhebung des Pflegeversicherungs-Beitrages um 0,5 Prozentpunkte wohl nicht ausreichen, um die Finanzierung aller Maßnahmen abzusichern.

Scharfe Kritik am Pflege-Vorsorgefonds

Das Pflegereformgesetz sieht ab 2015 Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte vor. Mit zwei „Pflegestärkungsgesetzen“ sollen in dieser Wahlperiode die Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch stehen rund 6 Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung. Die Bundesregierung plant in einem zweiten Schritt, statt drei nun fünf Pflegestufen einzuführen, damit nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Gebrechen unterschieden wird und Demenzkranke bessergestellt werden.
Um zukünftige Beitragsanhebungen aufzufangen, will die Bundesregierung 20 Jahre lang einen Vorsorgefonds ansparen, der pro Jahr mit 1,2 Milliarden Euro gefüttert wird. Doch die Kritik an diesem Fonds fiel streng aus. Der Wirtschaftsforscher Eckart Bomsdorf von der Universität Köln rechnete vor, dass die Beitragsentlastung mit kaum mehr als 0,1 Prozentpunkten auf dem Höhepunkt der Versorgungskurve marginal ausfalle. Die Fonds komme schlichtweg 20 Jahre zu spät.
Bomsdorf schlägt deshalb vor, im Sinne zukünftiger Generationen die Rücklage mit 0,25 Beitragspunkten anzusparen statt wie geplant mit 0,1 Beitragspunkten. Denkbar wäre auch, den Solidaritätszuschlag in einen „Demografie-Soli“ umzuwidmen und für die Pflege zu verwenden. Dass der Pflege-Fonds zweckentfremdet werde, wenn wieder einmal leere Kassen gefüllt werden müssen, fürchtet hingegen der Arbeitgeberverband (BDA).

Sozialverband schlägt Pflege-Bürgerversicherung vor

Kritik wurde auch daran laut, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung bietet – und entsprechend ein hohes Armutsrisiko für Betroffene bedeutet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) präferiert alternativ eine „solidarische Pflege-Bürgerversicherung“, die letztendlich darauf hinauslaufen würde, das gesetzliche und private Pflegevorsorge nicht mehr nebeneinander bestehen. Stattdessen sollen alle in einen Topf einzahlen, um eine Pflegevollversicherung zu gewähren.
Eine Vollversicherung wäre allerdings mit einer erheblichen Beitragsanhebung verbunden, warnte Gesundheitsökonom Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Stationär wäre dies vorstellbar, ambulant allerdings schwer zu steuern. Er erinnerte wie auch die Sozialverbände daran, dass derzeit die Versicherten einen erheblichen Teil der stationären Pflegekosten selbst tragen müssen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) monierte, mit dem Gesetzentwurf werde die Chance auf eine echte Strukturreform vertan. Auch fehle ein verbindlicher Zeitplan zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeits-Begriffs, um demenzkranke Patienten besser zu erfassen: ein aufgeweichter "Pflegebegriff light" sei hingegen nicht sinnvoll.

Staatlich geförderte Pflege-Bahr ein "Nischenprodukt"?

Kritisch äußerten sich einige Experten auch zu der staatlich geförderten privaten Pflegeversicherung, auch als „Pflege-Bahr“ bekannt. Die Zusatzversicherung war zu Beginn des Jahres 2013 vom früheren Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eingeführt worden, der nun in den Vorstand der Allianz wechselt. 

Rothgang erklärte, die Zusatzversicherung könne die Versorgungslücke in der Pflege nicht schließen. Sie sei eher ein „Nischenprodukt“ und komme den einkommensstarken Haushalten zugute, die sich eine solche Police leisten könnten. Nach Angaben des PKV-Verbandes haben bisher rund eine halbe Million Kunden eine solche Pflegetagegeldversicherung gezeichnet, darunter viele jüngere Leute. Die Einführung des Pflege-Bahr habe allerdings den Vertrieb von nicht geförderten Policen gefördert – hier seien die Abschlüsse auf 2,3 Millionen gestiegen.

Freitag, 3. Oktober 2014

Geschwindigkeitsbeschränkung auch am Feiertag

Heute ist Feiertag. Darf man heute an der örtlichen Grundschule mal ein bisschen schneller vorbeifahren?

Die Geschwindigkeitsbeschränkung mit den Zusatzzeichen “Schule” hat den Zweck, den ungehinderten Schulbesuch zu ermöglichen und Kinder besonders zu schützen. Das Amtsgericht (AG) Wuppertal hat entschieden, dass an Feiertagen, an denen Schulen geschlossen sind, keine Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung besteht (Urteil vom 28.01.2014 – 12 OWi-723 Js 1323/13-224/13).

Autofahrer überschreitet Geschwindigkeitsbeschränkung an Feiertag

Ein Autofahrer erhielt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 25 EUR, da er an Christi Himmelfahrt des Jahres 2013 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 13 km/h überschritten hatte. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist an dieser Stelle durch Zeichen 274 “Mo. – Sa., 7 – 18 h” mit darunter befindlichen Zusatzzeichen “Schule” angeordnet. Der Geschwindigkeitsverstoß wurde durch die stationäre Messanlage, die an dieser Stelle gestanden hat, erfasst. Der Autofahrer sah es allerdings nicht ein, das Bußgeld zu zahlen und hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Er verwies darauf, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung mit den Zusatzschildern “Mo. – Sa., 7 – 18 h” und “Schule” versehen war. Daraus habe sich ergeben, dass die Beschränkung nicht an Feiertagen gelten sollte, da an solchen Tagen Schulen geschlossen sind.

Keine Geltung der Geschwindigkeitsbeschränkung

Das AG Wuppertal entschied zu Gunsten des Autofahrers. Der Zusatz “Mo. – Sa., 7 – 18 h” spreche zunächst dafür, dass eine Beschränkung allein auf Werktage erfolgen sollte, und damit die Geschwindigkeitsbeschränkung auch dann gelten sollte, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag von Montag bis Samstag fällt. Man müsse aber die Beschilderung in ihrer Gesamtschau würdigen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung habe an dem Feiertag Christi Himmelfahrt nicht gegolten. Durch die Verbindung der Schilder sei ersichtlich gewesen, dass diese von montags bis samstags einen ungehinderten Schulbesuch der Kinder ermöglichen sollten. Dieser Schutzzweck entfalle aber, wenn die Schule geschlossen ist. Dies sei neben Sonntagen auch an gesetzlichen Feiertagen der Fall. An diesen Tagen finde bekanntlich kein Schulbesuch statt.

Zusatzzeichen “Kinder”

Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn neben dem als Geschwindigkeitsbeschränkung geltenden Zeichen 274 und dem Zusatzzeichen “Mo. – Fr. 6 – 18 h” ein weiteres Zusatzzeichen “Kinder” angebracht ist. In diesem Fall gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung von Mo – Fr auch für einen Feiertag. Ein solches Schild solle nämlich nicht Schulkinder schützen, sondern spielende Kinder, mit denen auch an Sonn- und Feiertagen zu rechnen ist [OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.05.2013 – (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)].
Quelle: wbs-law.de

Farbe ist das neue Schwarz

Das gute alte Batch - sie funktioniert und tut, aber leider ist sie so schwarz und unschön. Dabei gibt es von (nahezu) Anfang an die Möglich...